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Kinderbetreuung in gemeindlichen Einrichtungen

Zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine gesicherte und bedarfsgerechte Kinderbetreuung unerlässlich.

In unserer Gemeinde gibt es zwei Kindergärten und eine Kinderkrippe. Des Weiteren wurde in Steinkirchen zur Erweiterung des bestehenden Kindergartens ein Neubau geschaffen. Dieser bietet Platz für insgesamt 4 Gruppen (2 Kindergarten- und 2 Krippengruppen).


Die Voraussetzungen für eine gesicherte Betreuung der Kinder sind also vorhanden. Trotzdem gibt es noch das ein oder andere Verbesserungspotenzial. Eine gute Betreuung der Kinder verursacht natürlich Kosten. Das sind neben den Betriebskosten auch Personalkosten, die durch regelmäßige Tariferhöhungen steigen.


Mit den steigenden Anmeldezahlen muss mehr Personal eingestellt werden, um einen guten Betreuungsschlüssel zu erreichen. Das sind Gründe für ein über die Zeit steigendes Defizit. Die Kindergarten- und Krippengebühren können nur einen Teil abfedern.

Eine Kinderbetreuung ist in der Regel nicht kostendeckend, aber dennoch notwendig, um den Standort attraktiv für junge Familien zu machen. Ohne den Zuzug nimmt die Gemeinde an anderer Stelle weniger ein.


Um diesem Defizit entgegenzuwirken, wird die Gebührenerhebung jährlich überprüft. Die Erhöhung erfolgt dann gestaffelt nach Buchungsdauer. Dies hat aber einen erheblichen Nachteil. Familien, die eine längere Buchungszeit benötigen, werden benachteiligt indem sie prozentual am Meisten zahlen. Dabei sind das oftmals Familien, die pendeln, Schicht arbeiten oder in denen beide Elternteile ganztags arbeiten müssen.


Eine gerechtere Gebührenordnung erreicht man durch einkommensgestaffelte Beiträge. Diese sind beispielsweise in den städtischen Einrichtungen in München üblich. Anhand des Nettoeinkommens wird der monatliche Beitrag berechnet. Hierbei genügt ein Nachweis mittels 3 Gehaltsabrechnungen. Das hat den großen Vorteil, dass einkommensschwache Familien nicht überproportional belastet werden. Jede gemeindliche Einrichtung hat maximal 30 Schließtage /Jahr zur Verfügung. Diese werden zum Teil auch voll genutzt. Hinzu kommen Tage, an denen die Einrichtung um 12 bzw. 14 Uhr schließt.


Nicht jeder Arbeitnehmer hat einen Urlaubsanspruch von 30 Tagen. Bei der Planung der Schließtage sollte der gesetzliche Mindestanspruch von 20 Tage als Grundlage genommen werden. Ein Problem entsteht auch, wenn die Kinder die Krippe und den Kindergarten besuchen. Wegen der unterschiedlichen Schließtagen kommt man schnell an seine Kapazitätsgrenzen. Familien müssen oft den Urlaub aufteilen. Häufig kommen insgesamt 40 Schließtage im Jahr zusammen, die es gilt zu überbrücken. Eine Synchronisierung der Schließtage unter den Einrichtungen, ermöglicht den Eltern eine bessere Urlaubsplanung. Idealerweise bezieht man für die Sommerferien die Ferienbetreuung der Schule mit ein. Die derzeitigen Öffnungszeiten decken den Bedarf für Viele, dennoch ist eine turnusmäßige Bedarfserhebung ein wichtiger Baustein.

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